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Ingenieurbüro
Dr.-Ing. Rolf-Jürgen Gebler GmbH
Rückhalteraum Elzmündung
Umgestaltung Bauwerk 7.31 und Anpassung Seitengraben




Auftraggeber:





Vom Ing.-Büro Dr. Gebler
ausgeführte Arbeiten:



Im Rahmen des Integrierten Rheinprogrammes Baden-Württemberg wird der Rückhalteraum Elzmündung realisiert. Ein Bestandteil des Rückhaltraums ist das BW 7.31, das zukünftig als Auslaufbauwerk des Rückhalteraums dient.

Um die Abflusssituation in den Rhein am Auslauf des Rückhalteraums zu verbessern, ist es erforderlich das vorhandene Bauwerk 7.31 umzugestalten.
Durch die beim Bauwerk 7.31 geplanten Maßnahmen entfällt die bisherige Überleitung des parallel zum Rhein verlaufenden Seitengrabens. Daher ist eine Anpassung des Seitengrabens erforderlich.

Einbau des Pflasters für die Überfahrt der Dammscharte. Das vorhandene Material von der bisherigen Überfahrt konnte wieder verwendet werden.
Rampe/Sohlengleite oberhalb der Brücke (parallel zu dem best. BW 7.31). Die Riegelsteine sind in eine Packlage eingebunden und bogenförmig angeordnet. Seitlich schließen flache Randbereiche an die Niedrigwasserrinne an.
Sohlengleite beim BW 7.31 nach Fertigstellung. Der Oberwasserspiegel ist auf Sollhöhe, die Riegelsteine überströmt
Rechter Randbereich der Sohlengleite. Wie geplant ist dieser Bereich leicht überströmt
Amphibienteich unterhalb des ehemaligen BW 7.17. Die Rohböden haben sich schon sehr gut entwickelt. Der Anschluss der Teiche an den Grundwasserstand funktioniert gut (Mai 2017)
Seitengraben unterhalb des Steges (BW 7.18) im Mai 2017
Mittlerer Abschnitt des Seitengrabens. Die Vegetation hat sich schon sehr gut an den neuen Wasserspiegel angepasst
Seitengraben oberhalb des BW 7.19 (Mai 2017)
Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung Umwelt, Referat 53.3
Dienstsitz Offenburg



- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung
- Bauüberwachung / Abrechnung




Maßnahmen Bauwerk 7.31
Durch die Umleitung des Schutterentlastungskanals und durch ökologische Flutungen ergeben sich zukünftig größere Abflüsse am BW und höhere Wasserspiegellagen im Oberwasser. Dies bedingt einen größeren Abflussquerschnitt am Bauwerk und daher einen Umbau des Bauwerkes. Durch die baulichen Maßnahmen soll auch die aquatische Durchgängigkeit gewährleistet bzw. wiederhergestellt werden. Das Bauwerk besteht zukünftig aus 3 Bausteinen / Elementen:

1. Baustein = Best. Bauwerk 7.31
      - Bauwerk (Schütz) bleibt erhalten und dient zur Regulierung des Oberwasserstandes.

2. Baustein = Dammscharte
       -  Neubau einer ca. 40 m breiten, muldenförmig gestalteten Dammscharte (=Leinpfad).
       -  Die Dammscharte wird bei höheren Oberwasserspiegel überströmt.

3. Baustein = Überlaufschwelle / Rampe und Durchlass
       -  Neubau einer ca. 20 m breiten Überlaufschwelle mit einer flach geneigten Sohlengleite.
       -  Durch die Sohlengleite wird die bisher nicht vorhandene Durchgängigkeit für die Gewässerfauna hergestellt.
       -  Zur Wiederherstellung der Wegeverbindung wird unterhalb der Sohlengleite eine 8 m breite Stahlbetonbrücke auf einer Spundwandkonstruktion neu erstellt.
Übersichtsplan
Bauinfoschild
Maßnahmen Anpassung Seitengraben

Durch die Umgestaltung des Mündungsbauwerkes des Ottenheimer Altrheins (Bauwerk 7.31) im Rahmen der Baumaßnahmen für den Rückhalteraum kann der bisherige Verlauf des parallel zum Rhein verlaufenden Seitengrabens in diesem Abschnitt (Überleitung) nicht beibehalten werden.

Südlicher Abschnitt des Seitengrabens
Der südliche Abschnitt des Seitengrabens vom BW 7.17 bis zum BW 7.31 wird in einen Amphibienteich umgestaltet sowie teilweise verfüllt. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
   - Das Bauwerk 7.17 wird abgebrochen und verfüllt.
   - Auf einer Länge von ca. 80 m wird ein Amphibienteich angelegt.
   - Daran anschließender Abschnitt wird verfüllt und Teil des Auenwaldes.

Nördlicher Abschnitt des Seitengrabens
Der nördlich des BW 7.31 verlaufende Abschnitt des Seitengrabens wird an den Ottenheimer Altrhein angeschlossen. Da die Wasserspiegellagen im Ottenheimer Altrhein zukünftig tiefer liegen als im Seitengraben wird die Sohle zwischen der Anbindung und dem Bauwerk 7.19 ca. 60 cm eingetieft.

Der Seitengraben weist bedingt durch die höchste Artendiversität eine sehr hohe fischereibiologische Wertigkeit auf. Um die nachteiligen ökologischen Auswirkungen möglichst gering zu halten, erfolgt unter Berücksichtigung der hydraulischen Randbedingungen eine ökologisch wertvolle und strukturreiche Gestaltung des eingetieften Grabens. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

   - Der Rohrdurchlass / BW 7.19 wird durch ein Stahlblechdurchlass (Maulprofil) ersetzt.
   - Der Graben wird vom BW 7.19 bis zur Anbindung eingetieft.
   - Das Grabenprofil wird abschnittsweise halbseitig aufgeweitet.
   - Die Böschungssicherung mit Blocksteinen wird entfernt um die eigendynamische Entwicklung zu fördern.
   - Strukturierung des Gewässers durch den Einbau von Raubäumen und Wurzelstöcken, um die eigendynamische Entwicklung der Sohl- und Uferstruktur zu
      unterstützen.
Systemskizze Umgestaltung Bauwerk 7.31
RHR Elzmündung, Bauwerk 7.31 am Ottenheimer Altrhein      © Regierungspräsidium Freiburg - integriertes Rheinprogramm